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Über uns

Nach seinem Gefangenenfreikauf 1978 aus der DDR wurde der 26-jährige Manfred G. Meyer von dem acht Jahre älteren Multimillionär Hilmar Hein zu ihrem ersten Millionenbetrug überrumpelt. Nach dem Ende ihrer außergewöhnlich konträren Männerfreundschaft schrieb DER SPIEGEL 1987: „Hilmchen nimmt ein Näschen – ein Jahrhundertfall der Berliner Kriminalgeschichte“. Bereits 1986 berichtete der stern: „Waffen für Borkan – die blutige Spur führt quer durch Europa“ über Heins und Meyers teils wahnwitzige, terroristische Taten. Doch das war alles nur die halbe Wahrheit.  Als Gegenleistung für größtmögliche Strafnachlässe und beispiellose Hafterleichterungen verpflichtete der hochrangige Bundesanwalt Bruno Jost 1985 – den Aussteiger bei „Borkan“ und „Kronzeugen“ der Westberliner Staatsanwaltschaft M. G. Meyer zum Schweigen gegenüber der Presse. Zumindest was die undichte Stelle bei der Polizei – die mit seinem Plastiksprengstoff in London ausgeführten Bombenanschläge und die Ermordung der Londoner Polizistin Yvonne Fletcher am 17.04.1984 betraf. Meyer hielt sich an diesen Kuhhandel und schrieb damit insgeheim gewiss Strafvollzugsgeschichte. 1995 recherchierte der stadtbekannte Filmemacher, Autor und Enthüllungsjournalist Rainer K. G. Ott zu M. Meyers erzwungener Verstrickung in den verheerenden „La Belle“-Bombenanschlag von 1986. Scheinbar stocherte er in Meyers 188 prall gefüllten Gerichtsaktenordnern zu tief und bezahlte seine Absicht mit M. Meyer „ein Buch“ zu schreiben – unter sehr mysteriösen Umständen mit dem Leben. 1997 setzte der US-amerikanische Journalist John Goetz einen Schlusspunkt mit seiner gleichzeitig in Großbritannien sowie der ARD ausgestrahlten Panorama-Dokumentation: „Tod einer Polizistin – wie Berliner Ganoven internationale Politik machen…“.  

Wenige Wochen nachdem am 13.11.2001 in dem vierjährigen „La Belle“-Mammutprozess doch noch die Urteile gesprochen worden sind, nutzte ein perfider Insider die Gunst der Stunde. Am 02.01.2002 um 2.25 Uhr machte er sich mit M. G. Meyers frei erfundenem „Buch“ das diesbezüglich involvierte LKA in der Keithstraße 30 und die Berliner Staatsanwaltschaft zu Komplizen von gemeingefährlichen Brandstiftern. So leitete jener zuständige Staatsanwalt Henjes gegen sich selbst ein Ermittlungsverfah-ren wegen Strafvereitelung im Amt ein, ermittelte anmaßend gegen sich selbst und stellte sein in der gesamten deutschen Justizgeschichte beispielloses Scheinverfahren – konsequent korrupt – selbst ein. 2008 segnete das Bundesverfassungsgericht diesen unfassbaren Amtsmissbrauch – „unanfechtbar“  ab. Obgleich MfS-Minister Erich Mielkes Spionageabwehrchef Generalleutnant G. Kratsch nach ihrem Abendessen am 30.04.1986 M. Meyer – Stasi-Deckname „Cheops“, als „Saboteur, Kollaborateur, Waffenhändler, Terrorist und feindliches Element…“ charakterisierte, bezichtigte ihn das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales: „dem DDR-Unrechtssystem Vorschub geleistet zu haben…“. Das geschah 2015. Bis zum Prozess vor dem Verwaltungsgericht vergingen fünf Jahre. 2023 entschied der Bundesverfassungsgerichtspräsident Prof. Dr. Harbarth höchstpersönlich, dass die Ermordung der Londoner Polizistin Yvonne Fletcher für ihn quasi ein Kavaliersdelikt sei – was ihn nicht interessierte. Das ist keine polemische Unterstellung, sondern die Wiedergabe der auf Fakten beruhenden Wahrheit, die dieser erwiesenermaßen gewissenlose BVerfG-Scharlatan zwar höchstrichterlich unterdrücken, aber nicht ungeschehen machen konnte – was sich in „Das Vertuschungssyndikat“ nachlesen lässt.    

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